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Wasserschaden in der Mietwohnung

04.05.2016

Rohrbruch, Starkregen, Hochwasser – vollgelaufene Keller und Wohnungen sind keine Seltenheit. Doch wer kommt eigentlich in Miethäusern für Schäden auf?
Durch Hochwasser entstandene Schäden muss der Vermieter beseitigen – das gilt auch für das Abpumpen und das Trockenlegen der Räume. Bei beschädigter Einrichtung ist der Vermieter allerdings nur dann in der Pflicht, wenn es sich um mitvermietete Gegenstände wie Einbauküchen, Elektrogeräte oder Bodenbeläge wie Teppiche oder Laminat handelt.

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Wenn Hochwasser in Keller und Wohnräume eindringt, wird es teuer. Doch Vermieter haften in der Regel nicht für den Hausrat anderer. Deswegen kann eine Elementarschadenversicherung auch für Mieter sinnvoll sein.

Foto: Barmenia/txn

Wer aber haftet, wenn das Eigentum von Mietern durch Wasser beschädigt wird? „Entscheidend ist, woher das Wasser kam“, erklärt Hermann-Josef Coenen, Hauptabteilungsleiter des Schadenbereiches der Barmenia Versicherungen. „Platzt ein Leitungsrohr, ist die Hausratversicherung des Mieters zuständig.“ Anders sieht es aus, wenn eine Überschwemmung oder Starkregen den Keller volllaufen lassen: Hier wird der Schaden nur dann reguliert, wenn der Mieter eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. Diese lässt sich zur Hausratversicherung hinzubuchen.

  Quelle: txn-p.


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