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Welche Auswirkungen hat der Ukraine-Krieg auf den Bau?

21.03.2022

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie klärt auf


Die Auswirkungen des von Russland geführten Krieges gegen die Ukraine treffen auch Baustellen hierzulande: Gravierende Materialpreissteigerungen und drohende Lieferschwierigkeiten sind die Folge. Zudem sehen sich die Bauunternehmen, wie andere Teile der deutschen Wirtschaft auch, mit massiv steigenden Energie- bzw. Treibstoffpreisen, vor allem bei Dieselkraftstoffen, konfrontiert.


Tim-Oliver Müller kommentiert


Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie: „Die Materialpreise steigen täglich, teilweise im Stundentakt. Allerdings sind die Preissteigerungen bisher noch kein Anzeichen von Materialknappheit, sondern eher von Angst vor drohenden Lieferausfällen. Inwieweit und vor allem wann es zu angebotsseitigen Materialengpässen kommen wird, lässt sich aktuell noch nicht beurteilen. Die Gefahr ist aber sehr reell.“


Besonders betroffene Bauproduktegruppen sind erdölbasierte Stoffe wie Bitumen als wichtiger Bestandteil von Asphalt für den Straßenbau, Stahl und Aluminium, die zu großen Teilen aus Russland beziehungsweise der Ukraine bezogen werden. Gleichzeitig wird es für die Unternehmen zunehmend schwieriger, Produkte wie Spundwände und Epoxidharze oder gar Abdeckfolie und Hartholz am Markt einzukaufen. Müller: „Bereits jetzt garantieren einzelne Baustofflieferanten keine Preise mehr, teilweise nehmen Lieferanten sogar keine Anfragen mehr entgegen. In laufenden Verträgen ist es für die Unternehmen kaum möglich, diese Preissteigerungen weiterzureichen, was zu einem großen wirtschaftlichen Risiko führen kann. Für neue Projekte kann es sogar dazu führen, dass die Unternehmen keine Angebote mehr abgeben können. Erste Anzeichen sind auf kommunaler Ebene zu beobachten.“


Wichtig sei, dass aufgrund dieser besonderen Lage faire, partnerschaftliche Lösungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zum einen für mögliche Lieferprobleme und zum anderen für den Umgang mit den enormen Baumaterialpreissteigerungen gefunden werden. Nur so seien die Bauunternehmen auch weiterhin in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. „Wir setzen auf einen direkten Dialog mit den Bundesministerien, den Kommunen und größeren Auftraggeberorganisationen, wie der Autobahn GmbH und der Deutschen Bahn. Helfen würde die durchgängige Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln, auch in bestehenden Verträgen, bei denen der Bezugspunkt der Materialpreise auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe gelegt wird. Zudem sollte der Produktkatalog solcher Preisgleitungen ausgeweitet werden, insbesondere für Bitumen“, so Müller. So könnte das Risiko zumindest teilweise abgeschwächt und die Bautätigkeit aufrechterhalten werden.


Bundesrat fordert baurechtliche Erleichterungen


Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Kommunen und Ländern umfassende baurechtliche Handlungsbefugnisse zur Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zu ermöglichen.


Konkret fordern die Länder, eine in der letzten Flüchtlingskrise eingeführte Sonderregel im Baugesetzbuch kurzfristig wieder in Kraft zu setzen: Nach § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches konnte bis zum 31. Dezember 2019 von den Vorschriften des Baurechts abgewichen werden, wenn auch bei Anwendung der sonstigen Sonderregeln für Flüchtlingsbauten, die noch bis 2024 fortgelten, dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.


Da derzeit nicht abschätzbar sei, wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Schutz und Hilfe suchen, benötigten die Kommunen umfassende bauplanungsrechtliche Handlungs- und Umsetzungsfreiheit zur Schaffung von Unterkünften. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

  Quelle: www.bauindustrie.de und www.vergabeblog.de


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