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Welche Veränderungen gibt es im Vergaberecht durch Inkrafttreten der VOB 2009?

15.05.2012

Ein Kompaktseminar zu Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Inkrafttreten der VOB 2009) bringt Unternehmer auf den neuesten Stand in Sachen Vergabe. Interessenten werden am 28. September, 17 Uhr, im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, geschult.

Neue Regelungen, die man kennen sollte

Beispielsweise darf durch die neue VOB die Eignungsprüfung nur noch durch die Präqualifikation über die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder per Einzelnachweisen erfolgen. Außerdem neu: Für die Kalkulation unerhebliche Nachweise wie Gewerbeanmeldung oder Datenblätter können von der Vergabestelle nachgefordert werden. Vor Inkrafttreten der VOB 2009 bedeutete das den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.

Eine Kenntnis der neuen VOB-Regelungen bringt mehr Sicherheit bei der Angebotsabgabe und erleichtert Handwerksfirmen den Zugang zu Aufträgen.

Tipps zum Vermeiden von Fehlern bei der Angebotserstellung

Der Referent, Baurat Ulf Schirrmeister vom Hochbauamt der Stadt Leipzig, wirft einen Blick hinter die Kulissen der neuen VOB und gibt konkrete Hilfestellung zur Vermeidung von Fehlern bei der Angebotserstellung. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden konkrete Beispiele vorgestellt und an Mustervorlagen erläutert.

Themen

Änderungen im Abschnitt 1 und 2 der VOB/A 2009

Ausschlussgründe

Eignung von Bietern/Bewerbern

Angemessenheit von Angeboten

Wirtschaftlichstes Angebot

Rechtsschutz

Eine Anmeldung ist bis 23. September erforderlich.

 

  Quelle: Handwerkskammer zu Leipzig


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