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Weniger Treibhausgas in der EU

13.01.2023

Eine verbindliche Regulierung der Methanemission wurde für den europäischen Energiesektor beschlossen

Das Ziel ist klar: gemäß des europäischen Klimaschutzgesetzes, soll der Methanausstoß bis 2030 um mindestens 58 Prozent gegenüber 2020 verringert werden. Der Verordnungsvorschlag umfasst die Sektoren Gas, Öl und Kohle und verpflichtet die Betreiber von fossiler Energieinfrastruktur Methanemissionen regelmäßig zu messen und zu berichten sowie Methanlecks in Leitungen und anderen Komponenten zu reparieren und das Ablassen und Abfackeln von Gas zu verringern. Darauf haben sich nun die EU-Energie- und Klimaschutzminister und -ministerinnen für verbindliche Regeln zur Minderung des Methanausstoßes im Energiesektor ausgesprochen. Der zuständige Energie-Rat hat dafür einem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Methanemissionen im Energiesektor zugestimmt. „Methan gehört zu den klimaschädlichsten Treibhausgasen in der Erdatmosphäre – die Bemühungen für eine Reduktion sind aber bei weitem nicht ausreichend. Umso wichtiger ist eine verbindliche Minderungsstrategie. Die EU-Staaten gehen dieses zentrale Klimaschutz-Thema jetzt mit einer neuen Methan-Verordnung an. Diese soll für verbindliche Vorgaben im Energiesektor sorgen. Darüber hinaus hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass für Methanemissionen aus Energieimporten perspektivisch die gleichen Regeln gelten müssen wie für den Energiesektor innerhalb der EU, da rund 80 Prozent der energiebedingten Methanemissionen außerhalb der EU entstehen. So ließen sich auch Wettbewerbsnachteile für EU-Länder vermeiden“, so Bundesklimaschutzminister Robert Habeck.

Prüfung nach einem Jahr

Um auszuschließen, dass die Verordnung die europäische Energieversorgung gefährdet, soll die Europäische Kommission verpflichtet werden, zwölf Monate nach Inkrafttreten eine Folgenabschätzung vorzulegen, die die Auswirkungen auf die Preisentwicklung und die Versorgungssicherheit in der EU untersuchen soll. Fallen diese gering aus, schreibt die Verordnung vor, dass die Kommission einen Legislativvorschlag zur Minderung von Methanemissionen im Zusammenhang mit Energieimporten vorlegt, die ab 2027 gelten soll. Die Verordnung kann nach Umsetzung einen Beitrag zum Global Methane Pledge (GMP) leisten – der bisher weltweit einzigen Vereinbarung zur Methanverringerung, die auf der Klimakonferenz COP26 in Glasgow von vielen Mitgliedsstaaten unter anderem der EU und Deutschland unterstützt wurde. Deren Ziel ist es, die Methanemissionen weltweit bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 2020 zu senken.

Energiesektor verantwortet rund 19 Prozent Methan-Emissionen

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll nur der Energiesektor reguliert werden, da Methan-Emissionen hier am schnellsten und kostengünstigsten gesenkt werden können. Der Energiesektor ist für 19 Prozent der Emissionen verantwortlich. Die Sektoren Land- und Abfallwirtschaft, in denen 53 Prozent bzw. 26 Prozent der Methanemissionen in der EU entstehen, werden bisher nicht einbezogen. Deutschland setzt sich dafür ein, dass auch in diesen Sektoren entsprechende Minderungsziele festgelegt werden. Die Allgemeine Ausrichtung des Rats der Energieminister- und ministerinnen fließt nun in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ein.

  Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221219-verbindliche-regulierung-der-methanemissionen-fuer-den-euro


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