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Wer zahlt im Schadensfall?

14.06.2018

Public Viewing zur Weltmeisterschaft

Begeisterung, Freude und Tränen der Enttäuschung: Beim Fußball kochen die Emotionen hoch. Nicht nur im Stadion, sondern auch beim Public Viewing. Überall, wo viele Menschen sind, kann auch etwas passieren. Wer zahlt zum Beispiel, wenn man sich beim Freudensprung verletzt oder im Gedränge bestohlen wird? Bei Verletzungen gilt: Wurden diese nicht mutwillig herbeigeführt, ist die Unfallversicherung zuständig. Wer also stolpert und unglücklich fällt, kann Ansprüche geltend machen. Opfer einer Schlägerei hingegen müssen versuchen, einen finanziellen Schaden durch den Täter ausgleichen zu lassen.

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Feiern und gute Laune: Public Viewing ist ein Live-Event, das richtig Spaß bringt. Aber es lauern auch Gefahren.

Foto: drubig-photo/123rf.com/Barmenia

Auch bei Diebstahl ist die Sache nicht immer einfach. Michael Groß von den Barmenia Versicherungen sagt: „Liegt ein Raub vor, also eine gewaltsame Entwendung, kümmert sich die Hausratversicherung um den Schaden.“ Bei Trickdiebstählen hingegen ist in der Regel ein Zusatz zur Hausratversicherung notwendig. Das mag auf den ersten Blick verwundern, ist bei genauerem Hinsehen aber logisch. Bei einem Trickdiebstahl wird der Verlust meist nicht sofort bemerkt und das Verbrechen ist kaum nachweisbar. Vielleicht wurde das Portemonnaie einfach nur verloren? Das wäre dann natürlich kein Versicherungsfall. Damit möglichst wenig beim Public Viewing passiert und alle ihren Spaß haben, sollte jeder vorsichtig sein. Also: Möglichst keine Wertgegenstände mitnehmen, sich beim Alkoholkonsum zurückhalten und Konfrontationen vermeiden. Dann sind die Chancen, dass nichts vom Spielgeschehen ablenkt, besonders groß.

  Quelle: txn.


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