Schleswig-Holstein:
Die Landesregierung hat am 12. November 2013 einem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums folgend die seinerzeit erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erneut verlängert und zwar bis Ende 2015.
Die Wertgrenzen sind: VOL/A: Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro
VOB/A: Freihändige Vergaben bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 €. |