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Wertgrenzenregelung bis 31. Dezember 2015 verlängert

20.11.2013

Schleswig-Holstein:

Die Landesregierung hat am 12. November 2013 einem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums folgend die seinerzeit erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erneut verlängert und zwar bis Ende 2015.

Die Wertgrenzen sind:
VOL/A: Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro

VOB/A: Freihändige Vergaben bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 €.

  Quelle: HK Hamburg


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