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Wertgrenzenregelungen werden voraussichtlich bis 31.12.2017 verlängert

03.12.2015

Schleswig-Holstein:

Das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein beabsichtigt offenbar eine Verlängerung der Wertgrenzenregelungen in Schleswig-Holstein. Aufgrund der „Eilbedürftigkeit“ ist kurzfristig eine Verbändeanhörung bis zum 08.12.2015 der Ministerverordnung vorgeschaltet. Ohne eine Verlängerung wären die derzeitigen Regelungen, die einer Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren dienen sollen, Ende 2015 ausgelaufen.

Die nördlichen Nachbarn Hamburg und Niedersachsen haben ihre entsprechenden Regelungen unbefristet gefasst; Mecklenburg-Vorpommern bereits bis Ende 2016 verlängert. Darüber sind aufgrund der „Flüchtlingskrise“ Erleichterungen im Bereich der VOB-Verfahren geplant.

So sollen auch bei Auftragsvolumen ab 1.000.000 € einzelne Teil- und Fachlose beschränkt ausgeschrieben werden können, sofern diese Lose unter einem Auftragswert von 50.000 € bleiben.

Die Änderungsverordnung tritt allerdings erst mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

  Quelle: www.abst-sh.de


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