zurück

Wichtige Änderungen ab 1.1.2018

21.08.2017

Architekten- und Ingenieurvertragsrecht:

Nach dem Bundestag hat am 31.3.2017 auch der Bundesrat dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung zugestimmt. Damit ist der Weg für wichtige Änderungen auch im Planervertragsrecht jetzt frei. Diese werden am 1.1.2018 in Kraft treten. Aus Sicht der BAK ist das Gesetz trotz einzelner Kritikpunkte schon deshalb grundsätzlich und tendenziell positiv zu werten, weil das BGB erstmals einen gesonderten Unterabschnitt für Architekten- und Ingenieurverträge erhält (§§ 650p bis t BGB). Hierdurch wird es künftig sowohl für den Gesetzgeber als insbesondere auch für die Rechtsprechung einfacher, den Besonderheiten des Planerrechts besser Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Einrichtung spezieller Baukammern bei den Landgerichten, da dies zumindest mittel- bis langfristig schnellere und bessere Entscheidungen im Bau- und Planerrecht erwarten lässt.

  Quelle: www.bak.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare