Das Jahr 2024 bringt bedeutende Änderungen für die Bauwirtschaft. Von neuen Tarifen bis hin zu digitalen Meldeverfahren – hier ein Überblick.
Änderungen bei der Berufsgenossenschaft Bau
Im Jahr 2024 wird die Berufsgenossenschaft Bau den 4. Gefahrentarif einführen. Diese Neuerung ordnet Fertighaushersteller anderen Gewerbezweigen der Bauwirtschaft zu, wobei die Beiträge für 2023 noch nach dem 3. Gefahrentarif berechnet werden.
Umstellung auf neues Meldeportal für Sozialversicherungen
Ab Oktober 2023 ist ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen verfügbar. Mit Beginn des Jahres 2024 wird das bisherige Portal eingeschränkt nutzbar sein. Arbeitgeber müssen sich für die Nutzung registrieren und ein Elster-Unternehmenszertifikat besitzen.
Digitale Unfallmeldungen werden verpflichtend
Ab 2024 müssen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft elektronisch gemeldet werden. Mitglieder der BG Bau können dafür ein Online-Formular nutzen.
Neue Vorschriften im Gerüstbau und Maschinenrichtlinie
Ab 2024 dürfen Nicht-Gerüstbauer Gerüste nur im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit aufstellen. Zudem tritt eine überarbeitete Maschinenrichtlinie in der Bauwirtschaft ab 2027 in Kraft.
Einführung neuer Gefahrenklassen und Rentenangleichungen
Drei neue Gefahrenklassen werden eingeführt. Zudem sind Änderungen bei Renten und Pflegegeld geplant, einschließlich der Angleichung der Renten in Ost und West bis 2024.
LKW-Maut-Ausnahme für Handwerksbranchen
Ab Juli 2024 werden kleinere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen mautpflichtig, jedoch bleiben Handwerker und handwerksähnliche Branchen von dieser Regelung ausgenommen.
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes
Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern müssen ab 2024 nachweisen, dass sie Menschenrechtsstandards einhalten. Dies kann auch kleinere Unternehmen in der Bauwirtschaft indirekt betreffen.
Förderung der Fachkräfteeinwanderung
Die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Einwanderung von Fachkräften erleichtert Fachkräften aus Drittstaaten die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Die Blaue EU-Karte wurde bereits im November 2023 eingeführt.
Neue Grenzwerte für Diisocyanate und Blei
Die EU-Kommission plant neue Expositionsgrenzwerte für Diisocyanate und Blei in der Bauwirtschaft, die bis Ende 2028 gelten sollen.
Einführung des SGB XIV
Das vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und umfasst Regelungen zur Entschädigung von Gewaltopfern und zum Umgang mit Mikroplastik im Baumaterialsektor. |