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Wichtiges Thema für hessische Betriebe: neue Anzeigepflicht für Abfalltransporte

30.05.2014

Ab dem 01. Juni 2014 müssen Bauunternehmen und Bau-Handwerksbetriebe, die Abfälle im Rahmen ihrer Bautätigkeit befördern, dies bei dem für den Betriebssitz zuständigen Regierungspräsidium anzeigen. Darüber informierte am 14. Mai der Verband baugewerblicher Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Gießen.

Die stellvertretende Dezernatsleiterin für Abfallwirtschaft, Michaela Bender, stellte den über 60 teilnehmenden Betrieben das neue elektronische Anzeigeverfahren vor. Demnach müssen die Betriebe beim zuständigen Regierungspräsidium einmalig anzeigen, wenn sie im Rahmen ihrer Bautätigkeit auch Abfälle befördern.
Diese Anzeige soll in der Regel elektronisch erfolgen und ist dann auch gebührenfrei. Für die schriftliche Anzeige wird dahingegen eine Gebühr erhoben.
Weitere Themen des vierköpfigen Referententeams des Dezernats Abfallwirtschaft/Abfallvermeidung des Regierungspräsidiums waren die gesetzlichen Grundlagen des Abfallrechts, die Dokumentation der Abfallentsorgung sowie die Abfalleinstufung.

Praxisnahe Beispiele aus den Tätigkeitsschwerpunkten des Bauhauptgewerbes veranschaulichten die sehr komplexen gesetzlichen Vorgaben. Rechtsanwalt Markus Lamberty vom Verband baugewerblicher Unternehmer moderierte die Veranstaltung und betonte die Wichtigkeit der Veranstaltung zur Information
der Baubetriebe: „Diese Neuregelung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag unserer Mitgliedsfirmen.
Deswegen war es uns sehr wichtig, dass von Seiten der Behörde aus erster Hand über die Zusammenhänge informiert wurde.“

Weitere Fachinformationen zum Thema Bauabfall und zum neuen elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren können bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingeholt werden.

 

  Quelle: Verband Baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.


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