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Wiesbadener Sozialgerechte BodenNutzung

11.07.2018

Stadtrat Kessler: Faire und transparente Regelung

Seit dem 21. Juni 2018 gehört auch die Landeshauptstadt Wiesbaden zu den Kommunen, die sich eine Richtlinie gegeben haben, die eine einheitliche Regelung zur Übertragung der Kosten für die soziale Infrastruktur auf die Planbegünstigten vorsieht.

Die von Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler vorgelegte Richtlinie zur Wiesbadener Sozialgerechten BodenNutzung (WiSoBoN) sieht vor, dass bei Neubaugebieten die Planungsbegünstigten zukünftig auch maßgeblich an den Kosten der sozialen Infrastruktur (Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Schulen) beteiligt werden. „Mit WiSoBoN hat die Stadt Wiesbaden jetzt eine Richtlinie, die bei der Schaffung von Wohnbauflächen einheitlich festlegt, auf was man sich einzustellen hat. Eine solche Regelung ist fair und transparent zugleich“, so Kessler. In Wiesbaden, gelegen im prosperierenden Rhein Main Gebiet, herrscht ein hohes Mietniveau, mit steigender Tendenz. Es ist daher erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Wiesbaden, ausreichend Wohnraum, auch für Familien, Ältere und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und auch für Studierende zu schaffen.

Als Ziel strebt die Landeshauptstadt Wiesbaden an, die Rahmenbedingungen für den Bau von 1.200 Wohnungen pro Jahr zu schaffen, von denen 400 als geförderte Wohnungen realisiert werden sollen.

Wiesbaden steht dabei, wie viele andere Kommunen vor dem Problem, dass die Realisierung städtebaulicher Entwicklungen in der Regel mit großen finanziellen Belastungen verbunden ist, die eine Finanzierung auf Dauer in Frage stellen. Planungsbedingte Wertsteigerungen kommen den Vorhabenträgern der jeweiligen Grundstücke zu Gute. Die Herstellungskosten der sozialen Infrastruktur, soweit sie nicht von der Allgemeinheit getragen werden, mussten bisher in zeitintensiven Gesprächen mit dem jeweiligen Vorhabenträger individuell verhandelt werden. Grundüberlegung ist, dass die Vorhabenträger sich zukünftig, nach einem einheitlichen Standard, auch maßgeblich an den Kosten der sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten und Grundschulen inkl. Schulkinderbetreuung) beteiligen.

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Hans-Martin Kessler, Wiesbadener Dezernent für Stadtentwicklung und Bau.

Foto: privat

Durch eine Kappungsgrenze wird sichergestellt werden, dass den Planungsbegünstigten grundsätzlich ein Drittel des Wertzuwachses verbleibt. Die unabhängige Bewertung der Boden- wertsteigerung, die für die Prüfung der Zumutbarkeit der Kostenübertragung von entscheidender Bedeutung ist, erfolgt durch den Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden, der den Anfangs- und Endwert auf Basis von festgelegten Qualitätsstichtagen und der geplanten Art und dem Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes bestimmt. Die Umsetzung erfolgt auf Basis des Baugesetzbuches, durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen über die Tragung von ursächlichen Kosten und Lasten von städtebaulichen Planungen durch den Planbegünstigten.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden erwartet bis 2035 (aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung) steigende Bevölkerungszahlen und steigende Zahlen von Kindern und jungen Menschen. Neue Wohngebiete werden aus diesem Grunde nicht zu einer Bevölkerungsreduzierung durch Umzüge in den älteren Wohngebieten führen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch in den Bestandsquartieren von Familien frei gemachte Wohnungen wieder durch Familien belegt werden. Die preisgünstigeren Innenstadtquartiere und Vorortkerne sind einerseits „Quellorte“ für die neuen Wohngebiete und andererseits begehrte Zuzugsorte insbesondere für Zugezogene aus Regionen außerhalb des Wiesbadener Stadtgebietes. Aktuelle Daten belegen den deutlichen Anstieg der Kinderzahlen in diesen Stadtteilen ohne dass dort Wohnungsneubau zu beobachten ist, so Stadtrat Kessler abschließend.

  Quelle: www.wiesbaden.de


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