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Windräder: Hier wurde der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen abgeschafft

19.09.2023

Nordrhein-Westfalen hat den pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen aufgehoben, um den Windkraftausbau zu fördern.

 

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit großer Mehrheit beschlossen, den pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen aufzuheben. Dies erlaubt es Windrädern in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten strengen Bedingungen, näher an Wohngebäude heranzurücken.


Breite Unterstützung im Landtag


In Nordrhein-Westfalen gilt nun nicht mehr der pauschale Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnhäusern. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen erhielt die Zustimmung von 148 von 170 Abgeordneten im Landtag. Selbst die SPD, die größte Oppositionsfraktion, unterstützte den Gesetzentwurf. Lediglich die FDP und die AfD stimmten dagegen.


Nordrhein-Westfalen schafft Mindestabstand, aber nicht alle Bundesländer


Mit dieser Entscheidung wird Nordrhein-Westfalen neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt zu einem der wenigen Bundesländer, die keine pauschalen Abstandsvorgaben für Windräder zu Wohnsiedlungen mehr haben. Dennoch gibt es in den meisten Bundesländern nach wie vor Abstandsvorgaben oder Empfehlungen von einigen Hundert bis zu 1.000 Metern.


Lärmschutz bleibt weiterhin wichtig


Aufgrund strenger Vorschriften, insbesondere zum Lärmschutz, werden Windanlagen in Nordrhein-Westfalen laut dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) in der Regel weiterhin mehrere Hundert Meter von Wohngebieten entfernt sein. Gemäß einer höchstrichterlichen Entscheidung in NRW muss der Abstand weiterhin das Dreifache der Höhe des Windrads betragen.


Schub für den Windkraftausbau in NRW


Die Aufhebung der 1.000-Meter-Abstandsregel soll den Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen vorantreiben. Diese Regel wurde bereits bei der Erneuerung älterer Windanlagen aufgehoben. Zunächst gab es Bedenken, insbesondere in der CDU, gegen die Abschaffung des Mindestabstands. Der Windkraftausbau in NRW soll nun durch regionale Flächenvorgaben gesteuert werden.

  Quelle: https://www.agrarheute.com/energie/windraeder-wurde-mindestabstand-wohnsiedlungen-abgeschafft-610576


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