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Winterschäden an Betonbauwerken sofort beheben

25.04.2012

Winterschäden an Betonbauwerken sofort beheben

Regelmäßig durchgeführte Kontrollen und die sofortige fachgerechte Beseitigung von Winterschäden vermeiden spätere aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen und unnötig hohe Kosten

Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. empfiehlt, nach dem Winter Parkhäuser und Tiefgaragen zu kontrollieren und eventuelle Schäden sofort zu beseitigen. So kann ein Eindringen von Wasser und Chloriden in die Konstruktion verhindert werden. Größere Schäden, die dann nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind, treten gar nicht erst auf.

Der zurückliegende strenge Winter hat nicht nur massive Schäden an Straßen und Brücken hinterlassen, auch die Betonkonstruktionen von Tiefgaragen und Parkhäusern können Frostschäden aufweisen. Länder und Gemeinden sehen einen Investitionsbedarf in Milliardenhöhe und können oftmals nur die gröbsten Schäden beseitigen. Auch die Eigentümer und Nutzer von privaten Verkehrsbauten kommen ihrer Verpflichtung zur unmittelbaren Beseitigung der Schäden häufig nicht nach und bessern - wenn überhaupt - nur notdürftig aus. So kommt es, dass die Schadensumfänge oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt werden. Dann ist guter Rat meistens teuer – und das im wahrsten Sinne des Wortes. „Abgesehen von den erheblichen sicherheitstechnischen Risiken,“ weiß Dr.-Ing. Martin Mangold, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V., „entstehen so unnötig hohe Zusatzkosten für die Instandsetzung, die durch regelmäßige Kontrollen und durch eine unmittelbare fachgerechte Beseitigung der Schäden vermeidbar gewesen wären.“

Um die Sicherheit von Verkehrsbauten zu gewährleisten, macht der Gesetzgeber in der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ Vorgaben zur regelmäßigen Kontrolle durch sachkundige Ingenieure. Demnach ist regelmäßig einmal pro Jahr eine Sichtprüfung durchzuführen, alle drei Jahre ist eine einfache Prüfung und alle sechs Jahre eine Hauptprüfung fällig, außerdem gibt es Prüfungen aus besonderem Anlass, etwa nach einem Verkehrsunfall. Bei jeder Prüfung werden sämtliche Schäden dokumentiert.

Ähnliches gilt für die Instandhaltung von Betonbauwerken wie Parkhäuser oder Tiefgaragen. Hier hat der deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) die Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) verfasst, die geltendes Baurecht darstellt und die entsprechend verbindlich umzusetzen ist. Demnach ist vom sachkundigen Planer nach einer Instandsetzungsmaßnahme für die gewählte Ausführung ein Instandhaltungsplan zu erstellen, der planmäßige Inspektionen und Angaben zu Wartung und ggf. weitere Instandhaltungsmaßnahmen enthält.

„Es ist keine Ermessenfrage,“ so Dr. Mangold, „ob eine Prüfung gemäß den Vorgaben der DIN 1076 oder der Instandsetzungsrichtlinie erfolgt, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Regelmäßige Bauwerksprüfungen dienen nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem langfristigen Erhalt.“

In der Realität jedoch werden viele Bauwerke, die sich im Eigentum öffentlicher oder privater Träger befinden, oft über Jahre hinweg weder untersucht noch instandgehalten. Dabei lassen sich durch regelmäßige Kontrollen gerade Schäden im Anfangsstadium mit relativ geringem Kostenaufwand beheben. Größere Schäden, die dann nur noch durch aufwändige Maßnahmen beseitig werden können, werden so vermieden. „Ein rechtzeitig erkannter Instandsetzungsbedarf,“ bestätigt Dr. Mangold, „und die damit verbundene Schadensbegrenzung minimiert die Aufwendungen und kann die Lebensdauer eines Bauwerks deutlich erhöhen.“ Gleichzeitig reduzieren Eigentümer und Nutzer so ihre haftungs- und strafrechtlichen Risiken.

Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten sollte ein sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat. Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. bietet hier Unterstützung durch ihre Mitglieder. Weitere Informationen sind erhältlich unter Tel.: 030/860004-35, Fax: 030/860004-43 sowie per E-Mail: info@betonerhaltung.com und im Internet unter www.betonerhaltung.com

  Quelle: www.betonerhaltung.com


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