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Wo bleibt das Bauen?

17.11.2017

Baugewerbe zu Koalitionsverhandlungen:

In dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition kommt der Begriff „Bauen“ bei den zu verhandelnden Themen überhaupt nicht mehr vor. Zu dem jetzt bekannt gewordenen Zeitstrahl für die Koalitionsverhandlungen der sog. Jamaika-Koalition erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Wir fordern seit langem, Bauen und Verkehr wieder in einem Ministerium zusammenzuführen, weil es viele Themen gibt, wie z. B. die VOB, Digitalisierung oder Normung, die den Hochbau wie auch den Straßen- und Tiefbau betreffen. Nun stellen wir fest, dass bei den zu verhandelnden Themen der Begriff „Bauen“ überhaupt nicht mehr vorkommt. Das geht nicht.

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Foto: www.zdb.de

Verkehr wird mit Wirtschaft zusammenverhandelt – als ob es nur Wirtschaftsverkehr gäbe und nicht auch einen Personenverkehr – und als ob man Straßen nicht bauen, Brücken nicht sanieren und Schienen- und Wasserwege nicht unterhalten müsste. Wohnen findet sich in einem Topf mit Kommunen, Ehrenamt und Kultur, als ob man Wohnen könnte, ohne die Wohnungen vorher zu bauen.

Und das ist das Entscheidende: Wir brauchen jährlich mind. 350.000 neue Wohnungen, wofür die Rahmenbedingungen angepasst und gestaltet werden müssen. Die Bauwirtschaft ist mehr als 20.000 Normen und Gesetze unterworfen – von der Hackfleischverordnung bis zur Gewerbeabfallverordnung. Hier gäbe es in einer eigenständigen Arbeitsgruppe viel zu besprechen. Sollte den Koalitionären die Themen ausgehen, wir stehen gerne unterstützend bereit.

Die Bauwirtschaft trägt mit ihren mehr als 382.000 Betrieben und rund 3,15 Mio. Beschäftigte sowie annähernd 200.000 Lehrlingen über 4 Prozent zum BIP bei und ist damit Deutschlands größte Einzelbranche. Um wichtige Zukunftsaufgaben wie Wohnungsneubau, altersgerechter Umbau von Wohnungen und Lebensumfeld, die Ertüchtigungunserer Infrastruktur voranzubringen, braucht es ein Ministerium und keine Zersplitterung der Aufgaben und Zuständigkeiten auf mehrere Häuser.“

  Quelle: www.zdb.de


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