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ZVG begrüßt Anstrengungen zur Energieeffizienz – Investitionszwang abgelehnt

07.06.2023

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert Bedenken gegenüber dem Investitionszwang im Vorschlag des Energieeffizienzgesetzes der Bundesregierung.

 

Pflanzen in einem Gewächshaus

 

Die Bundesregierung plant mit dem Vorschlag eines Energieeffizienzgesetzes, die Energieeffizienzziele deutlich anzuheben und die Anforderungen an die Energieeffizienz zu verschärfen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert Bedenken gegenüber dem geplanten Investitionszwang.

Kritik am Investitionszwang

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt grundsätzlich die Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Allerdings lehnt er verbindliche Vorgaben zu Investitionen, wie etwa obligatorische Energieaudits für viele Unternehmen, vehement ab. Dies betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am 25. Mai 2023.

Belastung für kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe

Nach den vorgeschlagenen Regelungen wären vor allem kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe mit erheblichen Verpflichtungen konfrontiert, die unrealistische Zielvorgaben und umfangreiche bürokratische Pflichten beinhalten. Diese Belastungen stehen im Widerspruch zum Ziel der Umstellung auf erneuerbare Energien. Statt in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren und von erfolgreichen Bundesprogrammen zur Energieeffizienz zu profitieren, würden viele Betriebe dazu gezwungen, aufzugeben. Die Umsetzung dieses Vorschlags würde den Strukturwandel vorantreiben und den Verlust von Familienbetrieben bedeuten.

Ablehnung ordnungsrechtlicher Maßnahmen

Der ZVG lehnt auch die verbindliche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen durch ordnungsrechtliche Vorgaben ab. Aus Sicht des Verbands stellt dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und kann im Extremfall zu erheblichen Einschränkungen für einzelne Betriebe führen, da sie gezwungen wären, finanzielle Mittel für Effizienzmaßnahmen zu allozieren.

Hintergrund


Am 25. Mai 2023 hat der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) der Bundesregierung beraten. Nach der Diskussion wurde der Vorschlag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

  Quelle: https://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2023/05/26/zvg-begruesst-anstrengungen-zur-energieeffizienz-in


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