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Zentralverband der Dachdecker begrüßt Beschlüsse zur Flexi-Rente

13.07.2016

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Karl-Heinz Schneider, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

Foto: www.dachdecker.de

Die Große Koalition hat sich über Eckpunkte der sogenannten Flexi-Rente geeinigt. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Die Bundesregierung will damit Arbeitnehmern einen flexiblen Übergang in die Rente ermöglichen. Wer bereits mit 63 Jahren in Teilrente geht, soll mehr vom Zuverdienst behalten können. Auch soll es attraktiver werden, nach Erreichen des regulären Rentenalters in Teilzeit weiterzuarbeiten. Da Fachkräfte gesucht werden, verlieren Betriebe nicht von heute auf morgen erfahrene Mitarbeiter.

Zu den Beschlüssen erklärt Karl-Heinz Schneider, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): „Der ZVDH begrüßt die Einigung der Koalition zum Thema Flexi-Rente. Erfreulich ist dabei, dass die langjährige Forderung des Handwerks nach flexibleren Regelungen beim Zuverdienst berücksichtigt wurde. Auch der Wegfall der Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für erwerbstätige Rentner sehen wir positiv. Mit diesen Neuerungen werden echte Anreize geschaffen, um auch nach Eintritt ins Rentenalter weiterzuarbeiten. Dies kann ein Beitrag zur Fachkräftesicherung im Handwerk sein. Auch im Dachdeckerhandwerk ist es durchaus vorstellbar, alt gediente Mitarbeiter beratend einzusetzen, zum Beispiel im Ausbildungsbereich.“

Gegenwärtige Rechtslage
Derzeit wird bei einer Teilrente mit 63 die Rente ab einer Zuverdienstgrenze von 450 Euro stark gekürzt. Je nach Höhe des Zuverdienstes sinkt sie auf bis zu einem Drittel der Vollrente. Geplant ist, diese Stufenregelung ganz wegfallen zu lassen. Stattdessen soll oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden. Auch das Arbeiten über die Grenze für die Regelaltersrente (gegenwärtig 65 Jahre und vier Monate) soll sich stärker auszahlen. Die Arbeitnehmer sollen dafür Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Erhöhung der Rente führen. Derzeit zahlen Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Altersrentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass sich das für den Betroffenen rentensteigernd auswirkt.

Entlastung von Unternehmen
Unternehmen, die Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus beschäftigen, werden entlastet. Bisher müssen sie 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung zahlen, das wird entfallen.

  Quelle: www.dachdecker.de


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