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Zügiger und kostengünstiger

28.07.2017

Bund und Bahn starten Offensive für wichtige Schienenprojekte

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Der Bund (BMVI, BMF) und die Deutsche Bahn haben heute in Berlin eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der Neu- und Ausbaumaßnahmen auf der Schiene (Bedarfsplanprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030) zügiger und kostengünstiger geplant und gebaut werden können.
Mit der "Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung" wird zudem eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung sichergestellt und mehr Transparenz geschaffen. Minister Dobrindt setzt damit ein wichtiges Element seiner "Strategie Planungsbeschleunigung" um, die er kürzlich vorgestellt hatte.

Dobrindt:
Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 stärken wir den Verkehrsträger Schiene wie nie zuvor. Durch den Investitionshochlauf stehen Rekordmittel für die Projekte bereit. Wir wollen, dass die Maßnahmen zügiger und kostengünstiger umgesetzt werden. Dazu starten wir gemeinsam mit der Bahn eine Offensive: Der Bund übernimmt künftig die gesamten Planungskosten, die DB beteiligt sich an den Gesamtkosten und sagt verbindliche Termine für die Inbetriebnahme zu. Dadurch setzen wir Anreize zum wirtschaftlichen Planen und Bauen. Neue Schienenprojekte stehen schneller leistungsfähig zur Verfügung und wir erzielen jährlich einen volkswirtschaftlichen Nutzen in dreistelliger Millionenhöhe.

Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender DB AG:
Mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung schaffen wir ab 2018 eine neue Grundlage für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur in Deutschland: einfacher, schneller und effizienter. Dieses innovative Instrument wird damit auf unsere Ziele einzahlen, die wir bei der DB ohnehin mit Hochdruck und Leidenschaft verfolgen: Mehr Servicequalität für unsere Kunden und mehr Verkehr auf die Schiene.

Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur DB AG:
Mit der heutigen Unterzeichnung der Bedarfsplanumsetzung setzen Bund und Bahn gemeinsam einen Meilenstein für die schnellere und effizientere Umsetzung großer Neu- und Ausbauprojekte. Unser Ziel ist es, die Projektlaufzeiten um durchschnittlich ein bis zwei Jahre zu verkürzen. Für den Mittelbedarf erwarten wir im eingeschwungenen Zustand eine Senkung um 170 bis 270 Millionen Euro pro Jahr.

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Fotos: BMVI

Wesentliche Elemente der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
Bund übernimmt Planungskosten:
Der Bund übernimmt künftig alle Kosten des Projekts, also auch die gesamten Planungskosten. Die bisherige Regelung - die DB erhält eine gedeckelte Pauschale in Höhe von 18 Prozent der Bausumme - wird aufgehoben. Die DB kann dadurch vertiefter und detaillierter planen. Dies führt zu realistischen Baukostenabschätzungen und hilft, spätere Baukostensteigerungen zu vermeiden.

DB beteiligt sich an Gesamtkosten:
Die DB wird sich künftig an allen Kosten des Vorhabens gemäß ihres eigenen betriebswirtschaftlichen Nutzens beteiligen, also auch an den gesamten Baukosten. Dies setzt einen starken Anreiz Baukostensteigerungen zu vermeiden.

DB sagt verbindliche Inbetriebnahmetermine zu:
Die DB sagt dem Bund verbindliche Meilensteine und Inbetriebnahmetermine für die Vorhaben zu. Die bei Nichteinhaltung vorgesehenen Strafzahlungen setzen einen zusätzlichen Anreiz zur Termintreue.

Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung wird sichergestellt:
Durch die vom Bund bereitgestellten Mittel können die Bürger von Beginn an umfassend und transparent im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung an den Verfahren beteiligt werden.

Mehr Transparenz für politische Bewertung:
Der Deutsche Bundestag wird frühzeitig über die Planungen unterrichtet, z.B. über den bevorzugten Trassenverlauf, Zeitpläne oder die Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner. Dabei wird auch über Forderungen der regional Betroffenen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. So können Kosten, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen der Projekte bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden.

  Quelle: © 2017 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


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