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Zukunft der Heizung: Geywitz unterstreicht Beratungspflicht und CO2-Preis-Anstieg

16.01.2024

Bundesbauministerin Klara Geywitz verteidigt die obligatorische Beratung vor Installation neuer Gasheizungen, im Kontext des steigenden CO2-Preises und des neuen Gebäudeenergiegesetzes.

 

Gasheizungen Installation

 

Höhere Kosten für fossile Brennstoffe: Der Anstieg des CO2-Preises

Zu Beginn des neuen Jahres erlebten Verbraucher in Deutschland eine spürbare Erhöhung der Heizkosten. Grund dafür war der Anstieg des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro je Tonne, der alle fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel betrifft. Diese Maßnahme, die Teil des deutschen Klimaschutzprogramms seit 2021 ist, zielt darauf ab, den Verbrauch fossiler Energieträger zu verteuern und somit den Klimaschutz zu fördern. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren weiter fortgesetzt, um umweltschädliche Energieträger zunehmend unattraktiver zu machen.

Förderung des Heizungstauschs: Geywitz' Empfehlungen

In diesem Zusammenhang empfiehlt Bundesbauministerin Klara Geywitz einen beschleunigten Austausch von Heizungen. Insbesondere rät sie davon ab, neue Gasheizungen zu installieren, und verweist auf den "Klima-Geschwindigkeits-Bonus". Dieser bietet höhere Fördermittel für einen schnellen Heizungstausch und soll einen Anreiz für umweltfreundlichere Alternativen schaffen.

Individuelle Wahl beim Heizungstausch

Geywitz betont jedoch, dass die Entscheidung zum Heizungstausch individuell getroffen werden muss. Sie weist darauf hin, dass die Dringlichkeit eines Austauschs insbesondere für diejenigen besteht, deren Gasheizungen bald das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Für Besitzer neuerer Gasheizungen sei diese Frage weniger dringlich.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Jahreswechsel trat zudem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses Gesetz verlangt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung gilt vorerst für Neubauten in Neubaugebieten, bei denen ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete gelten Übergangsfristen.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/bauministerin-geywitz-verteidigt-pflichtberatung-vor-heizungstausch-sinnvoll-53699


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