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Zukunftsfähigkeit statt Flächenfraß

03.08.2023

AKBW-Präsident Markus Müller bestätigt kritische Haltung zum 13b Baugesetzbuch durch Bundesverwaltungsgerichtsurteil

 

Foto einer Ortschaft von einem Feld heraus


Die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) sieht sich in ihrer kritischen Haltung gegenüber beschleunigten Verfahren bei der Ausweisung von Neubaugebieten bestätigt. AKBW-Präsident Markus Müller betonte, dass die Kammer gemeinsam mit verschiedenen Verbänden bereits vor der Verlängerung des Paragrafen 13b Baugesetzbuch vor den Gefahren gewarnt hatte, Bebauungspläne ohne Umweltbericht zu ermöglichen.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil bestätigt Bedenken

Die AKBW begrüßt daher das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das das sogenannte beschleunigte Genehmigungsverfahren für kleine Neubaugebiete ohne Umweltprüfung als nicht vereinbar mit EU-Recht einstuft. Markus Müller betonte, dass das Bundesland Baden-Württemberg besonders von diesem Urteil betroffen sein werde, da vor allem Kommunen im ländlichen Raum den Paragrafen 13b intensiv zur Ausweisung kleiner Wohnbaugebiete genutzt hatten. Auch Bebauungspläne, die auf Basis und Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Regelung aufgestellt wurden, sind nun von dem Urteil betroffen.

Zukunftsfähige Lösungen für Baugebiete

Markus Müller betonte, dass bei der Ausweisung neuer Flächen im Randbereich zur Bebauung darauf geachtet werden müsse, dass sie zukunftsfähig sind. In vielen Fällen stünden die Kosten für Erschließung und Infrastruktur in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen, umweltbezogenen und baukulturellen Mehrwert. Die AKBW favorisiert Maßnahmen zur innerörtlichen Verdichtung oder Strategien zur Umnutzung und Ertüchtigung bestehender, längst erschlossener Wohnbausiedlungen als nachhaltigere Optionen. Die Architektenkammer bietet gemeinsam mit Landesprogrammen zahlreiche Hilfestellungen wie Ortsentwicklungsbeiräte an, die Kommunen nutzen können.

Hintergrund zum Paragrafen 13b Baugesetzbuch

Im Jahr 2021 verlängerte der Bundestag die Gültigkeit des §13b mit einigen Modifizierungen. Auf Grundlage des 13b Baugesetzbuch durften weiterhin im beschleunigten Verfahren kleine Freiflächen außerhalb der Siedlungsfläche einer Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch, dass Flächenverbrauch ohne Umweltprüfung und die Ausweisung von Kompensationsflächen mit europäischem Recht nicht vereinbar seien.

  Quelle: https://www.lifepr.de/pressemitteilung/architektenkammer-baden-wuerttemberg/zukunftsfaehigkeit-statt-flaechenfrass/boxid/954652


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