zurück

Zusammenfassung der aktuellen vergaberechtlichen Wertgrenzen

10.06.2014

Auftragsberatungsstellen veröffentlichen Übersicht für das ganze Bundesgebiet

Im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens hängt die Wahl der Vergabeart unter anderem davon ab, wie hoch der voraussichtliche Auftragswert nach der Kostenschätzung des Auftraggebers ist. Ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung der Öffentlichen Hand beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit eine Ausnahme von der Regel der Öffentlichen Ausschreibung zugelassen ist, richtet sich u.a. nach den jeweiligen Wertgrenzen des Bundes und der einzelnen Länder.

Die Wertgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Um den Überblick über die uneinheitlichen Regelungen im gesamten Bundesgebiet zu behalten, haben die Auftragsberatungsstellen in Deutschland ihre Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen aktualisiert. Hier finden sich neben den aktuellen Wertgrenzen auch Hinweise auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und die Veröffentlichungspflichten bei Vergabeverfahren.

Die Übersicht steht unter www.abst.de (Pfad: Downloads) bereit.
Hierzu erklärt die Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungstellen in Deutschland, Anja Theurer: „Nach wie vor gibt es keine bundeseinheitliche Wertgrenzenregelung. Das heißt, öffentliche Auftraggeber müssen je nachdem, in welchem Bundesland sie beschaffen, andere Wertgrenzen zugrunde legen. Für die Bieter heißt dies: es kann durchaus sein, dass in einigen Bundesländern um ein vielfaches höhere Aufträge freihändig vergeben werden können als in anderen. Für Unternehmen, die länderübergreifend tätig sind, ist also Wachsamkeit geboten“. Insbesondere bei hohen Wertgrenzen ist eine höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Gerade bei Freihändigen Vergaben sind Zweifel an einem fairen Wettbewerb und Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Bieter nicht selten. „Die Auftragsberatungsstellen stehen den Unternehmen hierbei als kompetenter Partner zur Seite und tragen durch ihre Beratung dazu bei, solche Unstimmigkeiten zu beseitigen. Durch die Möglichkeit der Zubenennung von Unternehmen aus den Bieterdateien der Auftragsberatungsstellen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben wird zudem der Wettbewerb deutlich gestärkt“, so Theurer abschließend.

Hintergrundinformationen:
Die Auftrragsberatungsstellen gehören zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der deutschen Wirtschaft. Sie sind überwiegend gemeinschaftliche Dienstleistungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern des jeweiligen Bundeslandes. Unser Ziel ist es, Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen öfffentlichen Märkten zu erleichtern.
Gleichzeitig verstehen wir uns als offizielle Ansprechpartner für die Beschaffungsstellen des Bundes, der Länder und der Kommunen für alle Fragen zum öffentlichen Auftragswesen. In einer Vielzahl von Regelungen und Richtlinien des Bundes und der Länder ist die Rolle der Auftragsberatungsstellen festgelegt.

Als Mittler zwischen öffentlichen Auftraggebern und der Wirtschaft bieten die Auftragsberatungsstellen folgende Serviceleistungen:

• Beratung und Information über die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens sowie die Rechtschutzmöglichkeiten
• Monatlicher Newsletter „Auftragswesen Aktuell“ mit Informationen aus den Bereichen Recht, International sowie Veranstaltungen
• Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber
• Präqualifizierung von Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich mittels auftragsunabhängiger Prüfung und Zertifizierung von Unternehmen. Bundesweites Register und Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen unter www.pq-vol.de
• Registrierung und Benennung von Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung für eine mögliche Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen
und freihändigen Vergaben der öffentlichen Hand
• Unterstützung von Unternehmen bei der Akquise öffentlicher Aufträge durch Ausschreibungsrecherche, Tipps für die Angebotserstellung und Hinweise für Marketingstrategien.

  Quelle: www.abst-brandenburg.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare