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Zuschlag für öffentliche Aufträge nur bei Mindestlohn

25.09.2012

Kabinett verabschiedet 8,70 Euro pro Stunde

Mainz (dapd-rps). Öffentliche Aufträge werden in Rheinland-Pfalz nur noch an Unternehmen vergeben, die einen Mindestlohn von 8,70 Euro brutto pro Stunde zahlen. Das hat das Kabinett in Mainz beschlossen. Das sogenannte Mindestentgelt wird von einer Kommission aus Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und anderen Spitzenorganisationen festgelegt und jährlich überprüft.

"Die jetzt festgelegte Höhe von 8,70 Euro spiegelt die gute wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Rheinland-Pfalz wider", sagte Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD). Ihren Angaben zufolge gilt die Regelung für öffentliche Aufträge mit einem Volumen von mindestens 20.000 Euro. Grundlage sei das Landestariftreuegesetz, mit dem Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter sei.

Dreyer betonte, dass das Tariftreuegesetz einen wichtigen Beitrag leiste, "um Lohndumping und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken". Damit könne die Landesregierung bei den Niedriglöhnen gegensteuern, wenn schon alle Vorstöße für einen flächendeckenden Mindestlohn "bislang leider gescheitert sind", sagte die Ministerin.

Der Justiziar der Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU), Niklas Benrath, bezeichnete den von der Kommission verabschiedeten Stundenlohn als "angemessen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr". Die ursprünglich festgesetzten 8,50 Euro seien hingegen willkürlich gewesen. Die LVU untermauerte jedoch ihre prinzipielle Kritik an dem Tariftreuegesetz.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bringt das Mindestentgelt eine Stärkung des Wirtschafts- und Sozialstandorts Rheinland-Pfalz mit sich. "Das Signal, das Politik, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam aussenden ist, dass Lohndumping in Rheinland-Pfalz keinen Platz hat", sagte der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid. Er betonte aber auch, dass die jetzt vereinbarten 8,70 Euro pro Stunde als "absolute Lohnuntergrenze" zu verstehen seien. Ziel müssten Arbeitsplätze sein, deren Bezahlung deutlich darüber liege.

  Quelle: dapd


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