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Zuschussförderung für Einbruchschutz aus

24.03.2017

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW weiten

• Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
• Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 Euro
• Zuschüsse ab 50 Euro bis maximal 1.500 Euro möglich
• Online Beantragung über KfW-Zuschussportal

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus.

Ab 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Jeder soll sich in seiner Wohnung sicher fühlen. Dabei können schon kleine Maßnahmen helfen. Die große Nachfrage zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung für den Einbruchsschutz daher noch einmal deutlich verbessert. Ab sofort unterstützen wir private Hauseigentümer und vor allem auch Mieterinnen und Mieter bereits bei kleineren Einbruchsschutzmaßnahmen.“

Bundesinnenminister Thomas Dr. de Maizière: „Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der deutlichen Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro auf 500 Euro setzen wir ein klares präventives Signal. Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft auch von der Förderung des Einbruchschutzes der KfW.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Wir sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns, dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung.“

Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 01.04.2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden.

Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf den Internetseiten: www.kfw.de/zuschussportal oder unter www.kfw.de/einbruchschutz.

  Quelle: www.bmub.bund.de


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