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Abschaffung der Bürokratie: Starke Beeinflussung in der Errichtung von Photovoltaik

20.12.2021

In der Koalitionsvereinbarung legte die neue Bundesregierung fest, dass Solardächer für neue gewerbliche Gebäude obligatorisch sind, für private Neubauten sollte es „die Regel“ werden. „Es ginge ganz ohne Zwang – wenn wir für die gute Idee des Mieterstroms endlich eine sinnvolle Regelung hätten“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Aus der Beratungspraxis weiß er: „Viele Vermieter und auch deren Mieter würden gerne mit Solarstrom zu Energiewende und Klimaschutz beitragen.“ Gerade wegen hoher Hürden in der Bürokratie würden viele Dachflächen von Mietshäusern frei bleiben, die für eine Verwendung für Photovoltaik-Anlagen geeignet wären. Dieses Ergebnis zeigt eine bundesweite Umfrage von Haus & Grund.

Die Grundidee des Mietstroms sei einfach und genial: Der Vermieter stellt eine Photovoltaikanlage auf das Dach, leitet den erzeugten Strom an die darunter wohnenden Mieter weiter und kaufe bei Bedarf von einem Stromanbieter Energie dazu – so der Verband. Mieter zahlen so nur bis zu 90 % des Ortstarifs für den Gesamtstromverbrauch.

„Die Praxis ist jedoch enttäuschend“, meinte der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Von 1.888 privaten Vermietern, die sich daran beteiligt haben, liefern lediglich drei Prozent ihren Mietern selbst produzierten Strom.“ Es gaben von den 4,3 Prozent Befragten, die es probiert und wieder aufgegeben hatten, 81,3 Prozent an, „zu viel Bürokratie“ sei das Haupthindernis und nur 7,1 Prozent nannten die Ablehnung der Mieter als Grund.

Denn um die Mieter mit Strom versorgen zu können, wird der Vermieter zum Stromlieferanten – was ihn vor die oben genannten bürokratischen Hürden stellt, wie der Geschäftsführer von Haus und Grund Hessen berichtet. „Und hat er es geschafft und die Anlage in Betrieb, droht ihm aber jederzeit Einnahmeverlust, da die Mieter nicht verpflichtet sind, ihm den so produzierten Strom abzunehmen.“ Für die Nutzung des Solarstroms vom Dach wäre ein separater Vertrag zwischen Mieter und Vermieter zu schließen, der unabhängig vom eigentlichen Mietvertrag ist. Hier ist eine maximale Lauflänge von 12 Monaten vorgesehen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 12 Monate - bevor eine Neuaufsetzung erforderlich ist.

„Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, läuft der Vermieter jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung“, so Ehrhardt. Die Lösung soll darin bestehen, dass der Mieter gar keine andere Wahl hat und den Strom vom Dach beziehen muss. Besteht eine Abnahmepflicht, kann der Eigentümer den verbrauchten Strom einfach über die Betriebskosten abrechnen.

„Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist“, schränkt Ehrhardt ein. „Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen – und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.“

„Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins haben 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor – aber eben nur auf ihrem privat genutzten“, so Ehrhardt. „Bürokratie hält den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern. Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.“

  Quelle: www.frankfurt-live.com


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