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Der Staat fördert Energiesanierungen

11.01.2022

Ein neues Gesetz soll helfen

Mit insgesamt 11,5 Milliarden Euro ist der seit Anfang 2021 wachsende Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gut gefüllt. Das neue Gesetz erleichtert es den Handwerkern, finanzielle Unterstützung bei energetische Sanierung ihres Betriebs zu erhalten.
Andreas Kätzel, Beauftragter für Innovation und Technologie an der Handwerkskammer für Oberfranken erklärt: "Egal, ob es um das Betriebsgebäude an sich geht, die Anlagentechnik oder die Heizung – mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es sehr lukrative Möglichkeiten, sich vom Staat bei der Modernisierung des Betriebs finanzielle Unterstützung zu holen".

Die BEG ist eine Zusammenfassung, Vereinfachung und Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme zur energetischer Gebäudesarnierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Die neue Bundesförderung ermöglicht sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Komplettsanierung bestehender Gebäude zu einem effizienten Haus – ob Wohnhäuser oder gewerbliche Gebäude. "Dies macht es Handwerkern einfacher, ihre Gebäude und die Gebäudeinfrastruktur energetisch zu sanieren und sich zukunftsorientiert aufzustellen – in Sachen Nachhaltigkeit und Digitalisierung", so Andreas Kätzel.

Zuschüsse oder Kredite als attraktive Fördermittel

Ziel der BEG ist es, den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren und die Energieeffizienz sowie den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten deutschen Bausektor zu erhöhen. Das Programm konzentriert sich auf bestehende Gebäude. Für alle Maßnahmen gibt es attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Zieleffektivität, desto höher der Förderanteil der Gesamtmaßnahme. Geförderte Einzelmaßnahmen:

● Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung etc.) mit einem Fördersatz von 20 %.
● Modernisierung der Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home, Mess- und Regeltechnik, Beleuchtung etc.) mit einer Förderquote von 20 %.
● Heizungstechnik mit Förderraten von 20 bis 35 % je nach Heizungsart. Die Inzahlungnahme einer alten Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe kann sogar bis zu 45 % in Form eines „Ölbonus“ bezuschusst werden.

Ein zusätzlicher Bonus könnte Sanierungen für Betriebe noch lukrativer machen. Andreas Kätzel: "Wird beispielsweise zusammen mit einem Energieberater ein ebenfalls geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erarbeitet, kann sich der Fördersatz um weitere 5 Prozent für Wohngebäude erhöhen. Bindet man bei der anschließenden Sanierung eine energetische Fachplanung und Baubegleitung in die geförderten Maßnahmen ein, können auch diese Kosten mit bis zu 50 Prozent vom Staat übernommen werden."

Für die Finanzierung von Wohngebäuden werden maximal 60.000 Euro pro Haus und Jahr berücksichtigt. Für gewerbliche Gebäude gilt die Förderung bis maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter, also insgesamt maximal 15 Millionen Euro.

Wie ist die genaue Vorgehensweise?

Ob im Betrieb oder beim Kunden vor Ort: Vor jeder Investition sollten Angebote eingeholt werden und – zumindest bei Maßnahmen zur Gebäudehülle und Anlagentechnik – ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden.
Die Energieberaterin oder der Energieberater erfasst den Projektumfang und erstellt daraus eine technische Projektbeschreibung (TPB).

Dieser TPB dient der Beantragung von Fördermitteln auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nach erfolgter Förderbekanntmachung kann das Projekt beginnen. Mit einem technischen Projektnachweis (TPN) des jeweiligen Energieberaters am Ende der Sanierungsmaßnahme ist die Zahlung des Zuschusses erforderlich.

  Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de


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