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Die EU-Kommission schafft die obligatorische öffentliche Ausschreibung für Bürgerenergie ab

10.01.2022

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen neue Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für Klima, Energie und Umwelt (Umweltbeihilferahmen) veröffentlicht. Sie werden Anfang diesen Jahres in Kraft treten.

Wie von der Europäische Föderation für Erneuerbare Energien (EREF) angekündigt, werden im neuen Rahmen erhebliche Verbesserungen vorgeschlagen, um die Bürgerenergien zu unterstützen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiegemeinschaften sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen, wenn die Bundesregierung diese zügig in nationales Recht überführt. Für Wasserkraft- und Freiland-Solaranlagen gilt dies bis zu einem Schwellenwert von 6 MW, für Solardachanlagen bis 1 MW und für Windkraftanlagen bis 18 MW. Damit wird eines der bedeutendsten Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich reduziert.

Die Haupttreiber des Ausbaus von erneuerbarer Energie in Deutschland und anderen Ländern mit mehr als 80% der Gesamtinvestitionen in erneuerbare Energien waren Investitionen von Privatpersonen, Landwirten, Energiegemeinschaften und KMU. Große Energiekonzerne und Finanzinstitute investierten kaum in erneuerbare Energien.

Ausschreibungen dämmten Investitionen in erneuerbare Energien ein
Mit der Umstellung auf Ausschreibungen sind diese bürgerlichen Investitionen in den letzten zehn Jahren nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern weitgehend erstickt. In einer Studie der Energy Watch Group (EWG) wurden die negativen Auswirkungen einer Umstellung auf die Beschaffung statt auf einen festen Einspeisevergütung aufgezeigt.

Diese Studie ist eine wichtige Offenlegung über die verheerenden Auswirkungen einer Umstellung auf Bieterverfahren, das von der Politik in Deutschland und anderen Ländern auferlegt wurde, und nicht auf einer festen Einspeisevergütung, wie sie im EEG 2000 erfolgreich ihre Einführung fand. Diese Ausschreibungen in EU-Ländern werden insbesondere aufgrund der bestehenden Umweltbeihilfe-Leitlinien der Europäischen Kommission begünstigt.

Dies hat in Deutschland zu einem starken Einbruch des Photovoltaik-Ausbaus von Freiflächen und großen Dachanlagen geführt – wie bei Biogasanlagen und seit 2018 insbesondere bei Windkraftanlagen. Erst letztes Jahr wurde im Zuge der EEG-Revision das Angebot für die Dachsolaranlage sogar auf 300 kW reduziert, was sehr schnell zum Untergang des Segments führte.
Der SWR hat in einer Analyse das Ausmaß des anhaltenden Rückgangs aufgrund von Ausschreibungsvorgaben, aber auch aufgrund überhöhter Abstandsregelungen und Umweltauflagen für Windenergieanlagen ermittelt. Motiviert durch das EREF mit seiner Direktorin, Dr. Dörte Fouquet, die bei der EEC auch analytische Beiträge zu der oben genannten Studie geleistet hat, ist nun ein Durchbruch bei neuen Umwelthilfen gelungen.

Unmittelbar nachdem die neue Bundesregierung diesen neuen Rahmen für die Umweltförderung in nationales Recht umgesetzt hat, wie es bis etwa 2015 geschehen war, werden tausende neuer Energiegemeinschaften, als Genossenschaften oder in anderen Rechtsformen, eine gute Grundlage für die Förderung der bürgerlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien gefördert. Dies lässt hoffen, dass sich die übergreifende Kraft der dezentralisierten Bürgerbeteiligung nun EU-weit beschleunigen kann. Neben dem Klimaschutz motiviert sie auch die völlige Unabhängigkeit von Strom, Wärme und Mobilität angesichts der Erdgas-, Erdöl-, Kohle- und Energiepreise.

Leider gibt es im neuen EU-Umweltförderungsrahmen auch Impulse für sogenannte Low-Carbon-Investitionen. Dazu gehören Klimaschutz-Zertifizierungslösungen wie Carbon Capture Storage (CCS) oder Wasserstoff aus Erdgas oder Kernkraft. Aber wenn sich die bürgerlichen Investitionen, frei von der Ausschreibungspflicht, wie in den letzten zehn Jahren beschleunigen, werden viele fossile und nukleare Investitionssubventionen ins Leere laufen. Denn diese Investitionen können dann gegen die Konkurrenz der billigen erneuerbaren Energien schlichtweg nicht mehr standhalten, selbst wenn sie noch die europarechtlich geforderten Subventionen erhalten.

Jetzt ist es an der Zeit, Energiegemeinschaften im ganzen Land zu gründen, mit dem Ziel, Strom zu übernehmen, Nahwärme bereitzustellen und Strom mit erneuerbarer Energie zu transportieren und uns so von der Abhängigkeit von russischem Erdgas oder saudischem Öl zu befreien.

Die Bundesregierung sollte dann im Frühjahr die neuen EU-Umweltbeihilferichtlinien in nationales Recht überführen und die Ausschreibungspflicht für Solar- und Wasserkraft unter 6 MW und für Strom unter 18 MW Wind aufheben. Stattdessen wird wieder ein fester Einstiegstarif oder eine gleitende Marktprämie verlangt und zur Sicherung der Versorgung muss eine neue Kombizahlung an das Kraftwerk geschaffen werden. Das Ziel von 100 % erneuerbarer Energie kann dann bis 2030 erreicht werden.

  Quelle: www.w3.windmesse.de


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