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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

13.01.2022

Nachweis auf kleinem Geflügelbetrieb im Kreis Plön

Im Landkreis Plön wurden Ausbrüche der Geflügelpest in einem kleinen Geflügelbetrieb mit sechs Hühnern festgestellt. Nachdem das zuständige Veterinäramt in einer Probe eines verendeten Huhns das aviäre Influenza des Subtyps H5 festgestellt hatte, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die Schlachtung der verbleibenden Huhner aus Tierschutzgründen, wie gesetzlich vorgeschrieben, wurde bereits durchgeführt und die Entsorgung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um die betreffende Geflügelfarm wird ein Sperrgebiet eingerichtet, bestehend aus einem Schutzgebiet von mindestens drei Kilometern und einem Überwachungsgebiet von mindestens zehn Kilometern. Die Sperrzone umfasst neben Teilen des Landkreises Plön auch Teile der kreisfreien Stadt Kiel. Im verbotenen Bereich gibt es Gesetze zur Geflügelproduktion. Dazu gehört ein Verbot des Transports von lebendem Geflügel. Der Landkreis Plön und die Stadt Kiel bieten weitere Informationen.

In Schleswig-Holstein ist die Vogelgrippe seit Herbst 2021 an 5 Orten in den Landkreisen Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg und Plön ausgebrochen. Infolge dieser Ausbrüche wurden in den betroffenen Betrieben insgesamt etwa 4.000 Vögel getötet. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in allen Fällen den Subtyp des Geflügelpestvirus-Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Mit Stand Herbst 2021 wurden auch bei insgesamt 29 Wildvögeln aus 10 Landkreisen aviäre Influenzaviren nachgewiesen. In den meisten Fällen handelt es sich um das den Subtyp H5N1. Das Artenspektrum ist sehr breit gefächert und umfasst viele verschiedene Arten von Gänsen (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider-, Trauer-, Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard, Falke), Schwäne sowie einen Rabenvogel. Proben von weiteren Wildvögeln befinden sich derzeit in der Untersuchung.

Das Landwirtschaftsministerium hat am 23. November 2021 eine bundesweit verbindliche Allgemeinverfügung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Eigentümer erlassen. Zu den Maßnahmen zur biologischen Sicherheit gehören unter anderem separate Schutzkleidung, einschließlich getrenntem Schuhwerk, das in den Haltungen getragen werden muss.

Alle Geflügelfarmen müssen vor dem Stalleingang Desinfektionsmatten oder -tabletts zur Schuhdesinfektion aufstellen. Jeder sollte sich unmittelbar vor dem Betreten des Bereichs die Hände waschen und desinfizieren. Transportfahrzeuge und Container sollten unmittelbar nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält.

Die Verbreitung von Aviären Influenza-Erregern in Wildvogelpopulationen wurde durch eine ganzjährige Überwachung in Schleswig-Holstein festgestellt und nahm im Frühherbst wieder zu. Anwohner können dies unterstützen, indem sie Sichtungen von toten Wildwasservögeln sowie Greifvögeln und Eulen in Schleswig-Holstein dem zuständigen Veterinäramt der Stadt oder des Landkreises melden. Tiere, die tot sind oder Anzeichen einer Krankheit aufweisen, sollten nicht berührt, gefangen oder von der Stätte entfernt werden, um eine Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden.

  Quelle: www.melund.landsh.de


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