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Was ändert sich 2022 für die Grüne Branche?

10.01.2022

Im Jahr 2022 kommen viele Veränderungen auf die Baubranche zu. Neue Mindestlöhne, neue Schwellenwerte…doch welche Änderungen müssen besonders in der Grünen Branche beachtet werden?


Änderung der Alterssicherung und Krankenversicherung
Ab 2022 erhöht sich die Alterssicherung der Landwirte (AdL) im Westen um 4,7 Prozent auf 270 Euro und im Osten um 6,1 Prozent auf 260 Euro im Monat. Dies hat Einfluss auf den Zuschuss zum AdL-Beitrag, der nun 162 iEuro m Westen und 156 Euro im Osten beträgt. Auch der Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt in diesem Jahr um etwa 4,5 Prozent an, aufgrund gesetzlicher Vorgaben allerdings nur in der Beitragsklasse 20. Allerdings würden für 27 Prozent der versicherten Landwirte die gestiegenen Einkommenswerte nach der neuen Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft zu einem Wechsel in eine höhere Beitragsklasse mit höheren Beiträgen führen.


Umsatzsteuerpauschalierung
Erhebliche Änderungen bringt 2022 bei der Umsatzsteuerpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. So gilt für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2021 bewirkt werden, erstmals dass die Umsatzsteuerpauschalierung nur noch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden darf, wenn der Umsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 600.000 Euro betragen hat. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 15. Dezember 2021 dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht zugestimmt, das eine Absenkung des Pauschalsatzes von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent und eine jährliche Überprüfung vorsieht.


Corona-Hilfen verlängert
Die Wirtschaftshilfen aufgrund von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden bis Ende März verlängert. So wird die Überbrückungshilfe III bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgeführt, bei der weiter Fixkosten erstattet und ein nun verbesserter Eigenkapitalzuschuss gewährt werden können. Ebenfalls bis März fortgeführt wird den Angaben zufolge die Neustarthilfe für Soloselbstständige als Neustarthilfe 2022, mit weiterhin bis zu 1.500 Euro monatlich an direkten Zuschüssen.

Ebenfalls bis Ende März 2022 verlängert wird laut Bundesregierung der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie der Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld, mit dem durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste ausgeglichen werden sollen. Schließlich können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden noch bis zum 31. März 2022 steuerfreie Bonuszahlungen (Beihilfen und Unterstützungen) in Höhe von bis zu 1.500 Euro auszahlen.

Förderung für E-Autos verlängert
Auch die Förderung für Elektroautos wird bis Ende 2022 verändert. Grund dafür ist der geplante Umstieg auf saubere Mobilität und der immer ernster gewertete Klimaschutz. Ab 2023 sollen dann nur noch Elektroautos gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.

Kunststoffpfand und Verbot von Plastiktüten
Zu guter Letzt dürfen seit Jahresbeginn 2022 keine leichten Plastiktüten mehr im Handel ausgegeben werden. Das Verbot bezieht sich dabei auf alle Plastiktüten mit Ausnahme der sogenannten „Hemdchenbeutel“ mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometern, die zu Hygienezwecken nützlich sind, sowie der Kunststofftragetaschen mit mehr als 50 Mikrometern Wandstärke, da diese als Mehrwegtragetasche benutzt werden können. Zudem gibt seit Jahresbeginn auch eine Pfandpflicht für fast alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie sämtliche Getränkedosen, wodurch die bislang geltenden Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke wie beispielsweise Fruchtsäfte wegfallen. Bereits in Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen dem Ministerium zufolge noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden, lediglich für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoff-Flaschen gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

  Quelle: www.taspo.de


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