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Was ändert sich 2022 für die Bauwirtschaft?

17.01.2022

Regelungen und Neuerungen im Überblick
Im Jahr 2022 gibt es Neuerungen, die Unternehmen und Versicherte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betreffen: von neuen Regelungen und Veröffentlichungen bis hin zu Zusatzleistungen.

Verletzung des Schultergelenks als "Wie-Berufskrankheit"
Zug- oder stechende Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Schulterbereich: Dies können Symptome einer Rotatorenmanschettenverletzung sein. Beschäftigte im Beruf des Malers, Stuckateurs oder Trockenbauhandwerks mit intensiven Schleif- oder Schulterarbeiten können besonders betroffen sein. Im Dezember 2021 empfahl der Ärztliche Sachverständigenbeirat, diese Erkrankung neu in die Berufskrankheiten-Liste aufzunehmen. Diese Entscheidung war Grundlage für die Überprüfung der gemeldeten Fälle durch gesetzliche Unfallversicherungen und Sachverständige. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Krankheit als so genannte "Wie-Berufskrankheit" angesehen werden.

Gesetz zur Erhöhung der Teilhabe: Verbesserung der Unterstützung von Menschen in der Rehabilitation
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz müssen Arbeitsagenturen und Jobcenter stärker als bisher in den Rehabilitationsprozess eingebunden werden. Erwerbsfähige Leistungsempfänger erhalten neben der Rehabilitation auch Zugang zu Leistungen der sozialen Eingliederung, die ihnen eine langfristige Integration, aber auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.

Änderungen der Bezugsgröße der Sozialversicherung
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen 2022 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die für das Jahreshöchstgehalt wichtige Bezugsgröße West lag unverändert bei 3.290 Euro/Monat. Der Referenzwert wird auf 3.150 Euro/Monat angehoben und die (geschätzte) jährliche Gehaltsobergrenze entsprechend angepasst. Das Jahreseinkommen (JAV) ist das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Versicherungsfall.Die JAV ist die Grundlage für die Berechnung verschiedener Leistungen der Berufsgenossenschaften, wie zum Beispiel Renten.

DGUV Information 201-011 für Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste überarbeitet
DGUV-Information 201011 zu Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten liegt in einer überarbeiteten Fassung vor. Das Update wird im ersten Halbjahr 2022 freigegeben. Das Informationsdokument ist klar strukturiert und erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung TRBS 21211. Damit unterstützt die DGUV Information alle Gerüstkäufer, Gerüstbauunternehmen und Anwender beim sicheren Umgang mit Gerüsten.

DGUV Grundsatz 301-005 "Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern"
Hydraulikbagger und Radlader werden in der Bauindustrie vielfältig und mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zubehörteile eingesetzt. Bauunternehmen müssen Maschinenführer beauftragen, um mobile Arbeitsmittel sicher, effizient und sachgerecht einzusetzen. Das neue DGUV 301005-Prinzip ist Anfang des Jahres erschienen und erleichtert die Auswahl und Qualifizierung von Personen, die Hydraulikbagger und Radlader bedienen können.

Neue Notfallkarte für die Auslandsunfallversicherung
Ab Januar 2022 erhalten alle im Ausland tätigen BG BAU-Versicherten eine Notfallkarte für die Auslandsversicherung (AUV). Mit der AUV Notfallkarte wissen Mitarbeiter im Ausland, wer ihre gesetzliche Unfallversicherung ist und welche Informationen nach einem Arbeitsunfall von einem Arzt benötigt werden. Darüber hinaus bietet die auf der Karte registrierte Notfall-Hotline schnelle Beratung bei einem Arbeitsunfall.

Erste-Hilfe-Sets in Betrieben vervollständigen
Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardmenge für ihre großen und kleinen Erste-Hilfe-Sets nach DIN 13157 und DIN 13169 erhöhen, wenn sie z vertraglichen Anforderungen. Diese sind bereits am 1. Ab 01.11.2021. Masken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sowie weitere Verbandsmaterialien sind jetzt im Erste-Hilfe-Set enthalten. Es ist nicht notwendig, ein neues Erste-Hilfe-Set zu kaufen. Es reicht aus, das Material gemäß der Norm zu bearbeiten. Außerdem sollte das Innere der Schachtel auf das Verfallsdatum jedes Artikels und die Sterilität, z. B. des Verbands, überprüft werden. Diese müssen ggf. vom Unternehmen ersetzt werden.

  Quelle: www.bgbau.de


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