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Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Zusammenarbeit

20.12.2021

Um die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung zu gewährleisten, müssen hin und wieder landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen werden. Dafür bedarf es einem festen Abkommen zwischen Grundstücksbesitzern aus der Landwirtschaft und Tiefbau-Akteuren aus der Wasserwirtschaft. Ein Beispiel für eine gute Kooperation bietet hier die Rahmenregelung zwischen dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW).

Diese beiden Verbände haben in diesem Herbst die bisher geltenden Rahmenregelungen für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen aktualisiert und überarbeitet. Nun wird auch der Bayerische Gemeindetag Teil der Rahmenbestimmungen sein. Somit tragen sie dazu bei, dass Maßnahmen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung effizient und unbürokratisch stattfinden können.

Die aktualisierte Rahmenregelung
Die neue Rahmenregelung enthält Empfehlungen sowohl für bayerische Landwirte als auch für die Ver- und Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft. Die Empfehlungen zeigen auf, wie die Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trink- und Abwasserleitungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann. Der Fokus liegt in der Rahmenregelung dabei vor allem auf der finanziellen Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter bei einer Eintragung der Leitung im Grundbuch.

Kommentare der Vertreter
VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh hob hervor: „Der Vertrag ist ein wichtiger Baustein, um den Ver- und Entsorgern in Bayern auch für die Zukunft angemessene und sichere Rahmenbedingungen für den Bau ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die Einigung der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kommt am Ende allen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zugute“.

„Unseren Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ist die Notwendigkeit dieser Leitungen und Anlagen natürlich weiterhin bewusst. Unabdingbar ist, dass mit der Fortschreibung dieser Vereinbarung die Belange der Landwirtschaft weiterhin umfassend berücksichtigt werden“, äußerte sich auh Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes.

Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds ergänzte: „Wir freuen uns, als neuer Vertragspartner unseren Beitrag für allgemein akzeptierte Regelungen in Bayern zur Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Ver- und Entsorgungsleitungen zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten.“

  Quelle: www.umweltwirtschaft.com


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