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Änderung der Vergabeverordnung

03.07.2023

Der Bundesrat hat einer Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt, die Auswirkungen auf die mittelständische Planungswirtschaft haben könnte.

 

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Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die voraussichtlich dazu führen wird, dass öffentliche Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Besonders die Kommunen, als größte öffentliche Auftraggeber, könnten aufgrund fehlender Kapazitäten oft überfordert sein, wie von den Kommunalen Spitzenverbänden bereits hervorgehoben wurde.

Mehr Aufwand und Zeit für Auftraggeber und Auftragnehmer

Die Verfahren werden sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer deutlich aufwändiger und zeitintensiver sein. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass vermehrt Total- und Generalunternehmervergaben stattfinden werden. Dies könnte eine existenzielle Bedrohung für den mittelstandsgeprägten Planungsmarkt in Deutschland darstellen.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission als Grundlage der geplanten Änderung

Die geplante Änderung der Vergabeverordnung basiert auf einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, die in der bisher geltenden deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten argumentiert, dass den erwarteten negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil für die Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe. Sie forderten, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen solle. Obwohl sich mehrere Bundesländer dieser Forderung anschlossen, blieben sie bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

Bemühungen um Begrenzung der negativen Folgen

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, bedauert die Entscheidung des Bundesrates und kündigt an, Gespräche mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, fortzusetzen und zu intensivieren. Das Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich zu halten.

Sorge um die planenden Berufe und dringend benötigte Bauprojekte

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. Er bedauert, dass Bund und Länder sich in dieser herausfordernden Zeit nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bisher das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und sind vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je erforderlich. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung könne jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden, so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

  Quelle: https://www.lifepr.de/inaktiv/bundesarchitektenkammer-bak-bundesgemeinschaft-der-architektenkammern-koerperschaften-des/bundesra


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