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Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der einheitlich geltenden Fristen bei europaweiten Ausschreibungen:

Art der FristWannOffenes VerfahrenNicht offenes VerfahrenWettbewerblicher Dialog, Verhandlungsverfahren

Vergabeunterlagen übersenden

-6 Tage--
Auskünfte beantwortenimmerbis spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfristbis spätestens 4 Tage vor Ablauf Angebotsfristbis spätestens 4 Tage vor Ablauf Angebotsfrist
Bewerbungsfrist / Teilnahmefristnormalerweise-37 Tage

37 Tage

bei besonderer Dringlichkeit-15 Tage (10 Tage bei elektronischer Erstellung und Übermittelung der Bekanntmachung)15 Tage (10 Tage bei elektronischer Erstellung und Übermittelung der Bekanntmachung)
bei elektronischer Übermittlung-30 Tagemindestens 10 Tage

Angebotsfrist

normalerweise52 Tage40 Tage

ausreichend Zeit

bei elektronischer Übermittlung45 Tage33 Tagenicht geregelt
bei elektronischer Bereitstellung aller Vergabeunterlagen40 Tage35 Tagenicht geregelt
nach einer Vorinformation22 bis 36 Tage (15 bis 19 Tage bei elektronischer Erstellung und Übermittelung der Bekanntmachung)22 bis 36 Tageausreichend Zeit
bei besonderer Dringlichkeit-10 Tageausreichend Zeit
Bindefrist / Zuschlagsfristimmerangemessenangemessenangemessen
Vorabinformationimmer

15 Tage
10 Tage bei elektronischer Erstellung und Übermittelung der Bekanntmachung)

Quelle: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Würtenberg