Die "Beschränkte Ausschreibung"

Entsprechend der EU-Kategorisierung nennt sich die Beschränkte Ausschreibung auch „Nichtoffenes Verfahren“, wenn das Auftragsvolumen oberhalb der europäischen Schwellenwerte liegt.

Der signifikante Unterschied zur Öffentliche Ausschreibung liegt einerseits in der meist zweistufigen Vorgehensweise und andererseits in der beschränkten Anzahl der schließlich zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen. Beschränkte Ausschreibungen sollten die Ausnahme bleiben, um möglichst oft allen interessierten Betrieben die Chance zu geben, ein Angebot abgeben zu können.

Kriterien, die i.d.R. zu einer Beschränkten Ausschreibung führen:

  • Nur ein sehr geringer Kreis von möglichen Auftragnehmern erfüllt die spezifischen Kriterien des auszuschreibenden Projekts
  • Das Projekt hat eine hohe Dringlichkeit
  • Besondere Geheimhaltungsvorschriften verhindern die Öffentliche Ausschreibung
  • Eine bereits erfolgte Öffentliche Ausschreibung hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt

Beschränkte Ausschreibungen beginnen meist mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, wenn die in Frage kommenden Unternehmen der Vergabestelle nicht bereits bekannt sind oder sich präqualifiziert haben. Die ausgewählten Teilnehmer können dann im zweiten Schritt ein Angebot abgeben. Die Anzahl der bietenden Unternehmen sollte in europaweiten Verfahren nicht unter fünf liegen (oberhalb der europäischen Schwellenwerte ist ein Teilnahmewettbewerb zwingend vorgeschrieben), bei nationalen Vergabeverfahren werden in der Regel drei Betriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für die erfolgsversprechende Teilnahme an Beschränkten Ausschreibungen empfiehlt sich unbedingt die sogenannte Präqualifizierung.

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Unser Ratgeber „Vergabe PRAXIS“ und die Seminarreihe „Vergabe PRAXIS im Dialog“ erläutern Ihnen genau die speziellen Rahmenbedingungen einer Beschränkten Ausschreibung und informieren Sie über die Vorteile einer Präqualifizierung:

Übersicht - Einzelhefte - Vergabe PRAXIS



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